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HÄUFIGE FRAGEN VOR EINZUG INS FRAUENHAUS

Das Frauenhaus ist für Sie und Ihre Kinder der richtige Ort wenn Sie und/oder Ihre Kinder von akuter Gewalt bedroht oder betroffen sind und Schutz suchen. Dies schließt auch psychische Gewalt ein (Dro-hen, Demütigen, Kontrollieren…). Es ist dabei egal, ob die Gewalt von Ihrem (Ex-) Partner, einem Familienmitglied oder einer anderen Ihnen nahestehenden Person ausgeht.  

Wenden Sie sich an die Telefonnummer des Frauenhauses (05772-973722) oder an die Polizei. Auch Frauenberatungsstellen können Ihnen helfen, den Kontakt zum Frauenhaus herzustellen. Eine Mitar-beiterin wird Sie dann telefonisch über unser Haus informieren, Ihnen alle Fragen beantworten und auch Ihnen Fragen stellen. Es ist wichtig, dass Sie offen und ehrlich diese Fragen beantworten, damit wir z.B. einschätzen können, ob Sie (und Ihre Kinder) in unserem Haus sicher sind. 

Ja. Sie haben einen eigenen Schlafraum für sich und Ihre Kinder und können diesen auch abschließen. Sie teilen sich Küche und Bad mit maximal einer weiteren Frau. 

Ja. Sie können jederzeit Erledigungen oder Spaziergängen nachge-hen. Allerdings dürfen Sie Ihre Kinder nicht alleine im Frauenhaus lassen. Wenn Sie außerhalb des Frauenhauses übernachten möch-ten, ist dies zu Ihrer eigenen Sicherheit mit den Mitarbeiterinnen ab-zusprechen.

Ja. Sie versorgen sich (und Ihre Kinder) selbst. 

Im Frauenhaus leben Frauen ab 18 Jahren mit und ohne Kinder. Alle Frauen (und teilweise Kinder) haben genau wie Sie Gewalt erlebt. 

Ja, es leben auch andere Kinder von 0 bis 17 Jahren mit ihren Müttern im Frauenhaus.

Ja. Kinder und Jugendliche haben in Deutschland Schulpflicht. Ihre Kinder werden an einer Schule vor Ort angemeldet werden. 

Ja. Wir nehmen nach Absprache mit den Mitarbeiterinnen auch Söhne bis 17 Jahren auf.

Nein. Leider können wir Ihre Haustiere nicht aufnehmen. Sie können sich auf www.frauenhaus-suche.de aber über Häuser informieren, die auch Tiere aufnehmen können. Oder Sie bringen Ihr Tier vorab in ei-ner Tierpension oder bei Freunden/Verwandten unter.

Ja. Wir haben kameraüberwachte Stellplätze direkt vor dem Frauenhaus.

Ja. Supermärkte, Bekleidungsgeschäfte, Ärzte*innen und Apotheken befinden sich in unmittelbarer fußläufiger Nähe. 

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt bekommen oder leistungsberechtigt sind und hier einen Antrag stellen, übernimmt das jeweilige Amt die Kosten für das Frauenhaus. Wenn dies nicht der Fall ist, fallen 13€ pro Tag und pro Person an (also auch für Ihre Kin-der). 

Wenn Sie Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie bei der Sicherung des Lebensunterhalts (Klärung von Leistungsansprüchen, Antragsstel-lung, Ämtergänge) bei der Entwicklung einer Perspektive für die Zeit nach dem Frauenhaus (Wohnungssuche etc.) und anderen Angele-genheiten (z.B. Arzttermine o.ä.). Außerdem können Sie an verschie-denen Gruppenangeboten und Beratungen teilnehmen. Wenn Sie Termine haben, können wir Ihre Kinder betreuen. Grundsätzlich ist es uns aber wichtig, dass Sie die Erfahrung machen, wie viel Sie auch al-leine schaffen können. 

Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer. Sie können jederzeit wieder ausziehen. Im Laufe des Aufenthalts suchen wir gemeinsam nach Lö-sungen für ein Leben nach dem Frauenhaus und arbeiten gemeinsam daraufhin. In der Regel dauert dies nicht länger als 3 Monate.

Ja. Wir haben eine barrierearme Wohneinheit mit Pflegebett. Damit die Pflege von Ihnen (von Ihrem Kind) weiterhin gewährleitet werden kann, muss dies im Vorfeld besprochen und organisiert werden. Spre-chen Sie uns gerne an.

Nein, sie müssen nicht vollständig geimpft sein. Eine Aufnahme erfolgt nach 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet). Wenn Sie geimpft sind, werden Sie 1x die Woche getestet. Wenn Sie nicht vollständig geimpft sind, werden Sie 3x pro Woche getestet.

Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der Helpline-Nummer: 0180-5446444 oder über eine Polizeidienststelle. Eine Mitarbeiterin führt te-lefonisch ein Gespräch mit Ihnen, um zu klären, ob Sie aufgenommen werden können. 

  • Wenn Sie Ihre Flucht vorbereiten können, bringen Sie Geld oder eine Kontokarte, ein paar Lebensmittel (v.a. Babynahrung!), ausreichend Kleidung und wichtige Dinge und Dokumente von sich (und Ihren Kindern) mit: Geburtsurkunden, Krankenkassenkarten, Ausweise, Impfpässe, evtl. Vaterschaftsanerkennungen / Sorgerechtsurteile / Scheidungsdokumente, Steuer-ID, Leistungsbescheide / Lohnabrechnungen, evtl. Medikamente. 
  • Wenn Sie Ihre Flucht nicht vorbereiten können, haben Sie die Möglichkeit, sich über unseren Notfallschrank oder die Tafel mit Lebensmitteln zu versorgen. Grundsätzlich müssen Sie sich und Ihre Kinder aber selbst versorgen können

Das bedeutet, dass unsere Adresse öffentlich (z.B. im Internet) be-kannt ist. Deswegen ist es wichtig, dass die gewaltausübende Person nicht weiß, dass Sie nach Espelkamp gehen. Dies sollten Sie nur Menschen sagen, denen Sie wirklich vertrauen. Unser Haus ist aber trotzdem sehr sicher. Wir arbeiten eng mit der Polizei zusammen, ha-ben einen geschützten Innenhof mit Sichtschutz, Kameraüberwa-chung aller Ein- und Ausgänge und ein Transponder-System für alle Türen, wie Sie es vielleicht aus Hotels kennen. 

Nein, das ist leider nicht möglich. Jede Frau muss selbständig (ggf. mit Hilfe der Polizei, Freunden o.ä.) ins Frauenhaus kommen.